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celebbeamra.net

Urheberrechts- und Inhaltsrichtlinie

Redaktionelle Standards, Korrekturen und Urheberrecht.

Diese Richtlinie erläutert, wie celebbeamra.net journalistische Inhalte verantwortungsvoll erstellt, überprüft, berichtigt und schützt. Sie richtet sich an alle Leserinnen und Leser sowie an Personen, deren Rechte oder Persönlichkeit durch einen Inhalt berührt sein könnten. Sie ist eine allgemein verständliche Information über die redaktionelle Praxis und das Vorgehen bei Rechtehinweisen; sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Letzte Aktualisierung: 24.09.2026
Stand dieser Richtlinie: 7. August 2026.

1. Redaktioneller Auftrag und journalistische Sorgfalt

celebbeamra.net veröffentlicht journalistische Informationen zu Personen und Themen des öffentlichen Lebens mit Bezug zur Schweiz, insbesondere zu Kultur, Medien, Unterhaltung und Politik. Massstab der Berichterstattung sind Relevanz, Genauigkeit, Verständlichkeit und das öffentliche Interesse. Auch bei bekannten Personen bleibt die Achtung ihrer Persönlichkeit ein zentraler Grundsatz.

Vor einer Veröffentlichung werden Tatsachen nach Möglichkeit anhand nachvollziehbarer, belastbarer Quellen geprüft. Dazu können offizielle Mitteilungen, öffentlich zugängliche Unterlagen, direkte Stellungnahmen, fachkundige Auskünfte oder mehrere voneinander unabhängige Quellen gehören. Nicht jede Information lässt sich mit derselben Tiefe überprüfen: Bei laufenden Ereignissen kann sich die Tatsachenlage rasch verändern. In solchen Fällen kennzeichnet die Redaktion den vorläufigen Charakter, wenn dies für das Verständnis wesentlich ist, und ergänzt oder berichtigt den Beitrag, sobald gesicherte Informationen vorliegen.

Eine Veröffentlichung bedeutet nicht, dass jede denkbare Einordnung abschliessend geklärt ist. Gerüchte, unbestätigte Behauptungen oder Inhalte aus sozialen Netzwerken werden nicht allein wegen ihrer Verbreitung als Tatsache behandelt. Die Redaktion vermeidet es, Spekulationen durch suggestive Überschriften, aus dem Zusammenhang gelöste Zitate oder Bildauswahl zu verstärken.

2. Trennung von Nachricht, Einordnung und Meinung

Nachrichtenbeiträge unterscheiden zwischen überprüfbaren Tatsachen, Angaben Dritter und redaktioneller Einordnung. Tatsachenbehauptungen sollen so präzise wie möglich formuliert und einer Quelle oder einem erkennbaren Informationsstand zugeordnet werden. Wenn eine betroffene Person oder Stelle eine Darstellung bestreitet, kann ihre wesentliche Position im angemessenen Umfang wiedergegeben werden.

Kommentare, Analysen und Bewertungen sind als solche erkennbar zu halten. Sie geben eine Einschätzung wieder und dürfen nicht den Eindruck erwecken, jede darin enthaltene Wertung sei eine erwiesene Tatsache. Werturteile müssen einen sachlichen Bezug zum behandelten Thema haben und dürfen die Grenzen der zulässigen Kritik nicht überschreiten. Satirische oder zugespitzte Elemente werden, soweit es der Kontext erfordert, deutlich als solche erkennbar gemacht.

3. Anonyme Quellen, Privatsphäre und öffentliches Interesse

Der Schutz einer Quelle kann für die journalistische Arbeit notwendig sein, etwa wenn einer Person wegen einer Auskunft Nachteile drohen könnten. Anonyme Quellen werden deshalb nicht ausgeschlossen, aber besonders sorgfältig behandelt. Die Redaktion prüft soweit möglich die Identität, die Nähe der Quelle zum geschilderten Vorgang, ihre Motive und die Plausibilität der Angaben. Eine anonyme Quelle allein genügt grundsätzlich nicht für schwerwiegende Vorwürfe, wenn diese nicht zusätzlich abgesichert werden können.

Bei der Berichterstattung über private Lebensbereiche wägt celebbeamra.net das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegen den Schutz der Persönlichkeit, der Privatsphäre und gegebenenfalls von Angehörigen ab. Bekanntheit hebt den privaten Schutz nicht auf. Besondere Zurückhaltung gilt bei Gesundheitsdaten, familiären Konflikten, Minderjährigen, Opfern, Trauerfällen und Situationen ausserhalb der öffentlichen Rolle einer Person. Identifizierende Angaben werden nur verwendet, wenn sie für den Bericht erforderlich und verhältnismässig sind.

Für politische Amtsträgerinnen und Amtsträger kann ein erhöhtes öffentliches Interesse an ihrer Amtsführung, ihren öffentlichen Aussagen und sachbezogenen Verbindungen bestehen. Dies rechtfertigt jedoch keine unbelegte Verdächtigung und keine unnötige Offenlegung persönlicher Daten. Die Redaktion orientiert sich dabei namentlich am Schutz der Persönlichkeit nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch sowie an den Grundsätzen des schweizerischen Datenschutzrechts, soweit Personendaten bearbeitet werden.

4. Korrekturen, Gegendarstellung und Kennzeichnung von Änderungen

Fehler können gemeldet werden und werden ernsthaft geprüft. Handelt es sich um einen wesentlichen sachlichen Fehler, berichtigt celebbeamra.net ihn so zeitnah wie unter den Umständen möglich. Je nach Bedeutung kann die Berichtigung im Beitrag selbst erfolgen, in einem deutlich erkennbaren Hinweis erläutert oder durch eine ergänzende Aktualisierung kenntlich gemacht werden. Reine sprachliche oder technische Anpassungen ohne Einfluss auf den Sinn müssen nicht einzeln erläutert werden.

Substantielle Aktualisierungen werden mit einem Hinweis wie „Aktualisiert“ oder „Korrigiert“ und dem jeweiligen Bearbeitungsstand gekennzeichnet, soweit dies redaktionell sinnvoll ist. Wird ein Beitrag aufgrund neuer Tatsachen wesentlich verändert, soll die frühere Aussage nicht stillschweigend durch eine gegenteilige Behauptung ersetzt werden, sofern ein Erklärungshinweis für das Verständnis wichtig ist.

Personen, Organisationen oder Behörden, die von einer Tatsachenbehauptung betroffen sind, können eine Stellungnahme oder eine begründete Bitte um Berichtigung einreichen. Ansprüche auf Gegendarstellung richten sich nach den Voraussetzungen des schweizerischen Rechts. Eine Einsendung führt nicht automatisch zu einer Veröffentlichung. Die Redaktion prüft insbesondere, ob die beanstandete Aussage eine Tatsachenbehauptung betrifft, ob die eingereichte Darstellung ausreichend bestimmt ist und ob schutzwürdige Rechte Dritter entgegenstehen.

5. Urheberrecht und zulässige Nutzung von Inhalten

Texte, Fotografien, Grafiken, Gestaltungselemente und sonstige originäre Inhalte auf celebbeamra.net können urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützt sein. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, verbleiben die Rechte bei den jeweiligen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern. Das Lesen, Weitergeben einer kurzen Inhaltsangabe und das Setzen eines gewöhnlichen Verweises auf eine öffentlich erreichbare Seite berühren die Rechte am Inhalt nicht automatisch. Eine vollständige oder wesentliche Übernahme von Artikeln, Bildern oder Gestaltungselementen ist dagegen regelmässig nicht ohne Erlaubnis zulässig.

Das Schweizer Urheberrechtsgesetz erlaubt Zitate unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Zitat muss einem Erläuterungs-, Hinweis- oder Veranschaulichungszweck dienen; sein Umfang muss durch diesen Zweck gerechtfertigt sein. Quelle und Urheberschaft sind anzugeben, soweit sie genannt werden können. Das Zitatrecht ist keine allgemeine Erlaubnis, fremde Beiträge vollständig zu übernehmen oder Bilder beliebig zu verwenden. Gerade bei Fotografien ist sorgfältig zu prüfen, ob eine Einwilligung, eine gesetzliche Schranke oder eine andere klare Nutzungsgrundlage besteht.

Einzelne Tatsachen, Daten oder Ereignisse sind nicht allein deshalb geschützt, weil über sie berichtet wurde. Geschützt sein können jedoch die konkrete sprachliche Darstellung, Auswahl, Bildgestaltung und andere schöpferische Leistungen. Namen bekannter Personen, öffentliche Termine oder allgemein zugängliche Tatsachen dürfen deshalb nicht mit einer pauschalen Erlaubnis zur Übernahme fremder Texte oder Bilder verwechselt werden.

6. Hinweise auf Urheberrechts- oder Persönlichkeitsverletzungen

Wer annimmt, dass ein Inhalt auf celebbeamra.net Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder andere berechtigte Rechte verletzt, kann einen konkreten Hinweis an die Redaktion senden. Das Verfahren richtet sich nach schweizerischem Recht und dient einer fairen, einzelfallbezogenen Prüfung. Es ist kein automatisiertes Verfahren und keine Entscheidung über komplexe Rechtsfragen ohne Würdigung der vorliegenden Angaben.

Damit eine Prüfung möglich ist, sollte ein Rechtehinweis mindestens folgende Angaben enthalten:

  • den vollständigen Namen und eine erreichbare Kontaktmöglichkeit der meldenden Person;
  • bei Vertretung: eine verständliche Angabe dazu, für welche Person oder Rechteinhaberin beziehungsweise welchen Rechteinhaber gehandelt wird;
  • die genaue Bezeichnung des beanstandeten Inhalts auf celebbeamra.net, einschliesslich der vollständigen Internetadresse und einer Beschreibung, welche Textstelle, welches Bild oder welcher Abschnitt betroffen ist;
  • eine möglichst genaue Beschreibung des eigenen Werks, Rechts oder Persönlichkeitsinteresses, das betroffen sein soll;
  • eine nachvollziehbare Darlegung, weshalb die Nutzung oder Aussage nach Ansicht der meldenden Person nicht zulässig ist;
  • vorhandene Nachweise zur Rechteinhaberschaft, zur Berechtigung zur Vertretung oder zum tatsächlichen Fehler, soweit diese ohne unverhältnismässigen Aufwand beigebracht werden können;
  • die Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig sind und der Hinweis in gutem Glauben erfolgt.

Unvollständige Hinweise können eine Rückfrage oder eine verzögerte Prüfung erforderlich machen. Vertrauliche Unterlagen sollen nur in dem Umfang übermittelt werden, der für die Beurteilung notwendig ist. Die Redaktion kann Angaben, die zur Klärung eines Vorwurfs erforderlich sind, der betroffenen Person oder dem betroffenen Rechteinhaber in angemessenem Umfang vorlegen, sofern keine überwiegenden Gründe dagegen sprechen.

7. Prüfung, Stellungnahme und mögliche Massnahmen

Nach Eingang eines ausreichend bestimmten Hinweises prüft celebbeamra.net den Sachverhalt anhand der verfügbaren Informationen. Dabei wird berücksichtigt, ob eine Nutzung erlaubt sein könnte, etwa durch eine Einwilligung, ein Zitatrecht, eine andere gesetzliche Schranke, eine öffentliche Quelle oder überwiegende journalistische Interessen. Bei Persönlichkeitsfragen wird insbesondere die Genauigkeit der Darstellung, die Relevanz für die Öffentlichkeit, der Kontext und die mögliche Beeinträchtigung der betroffenen Person gewürdigt.

Die Redaktion kann der Person, die den Inhalt erstellt oder geliefert hat, sowie einer betroffenen Person Gelegenheit zur Stellungnahme geben, wenn dies zur sachgerechten Klärung beiträgt. Das schweizerische Recht sieht für dieses redaktionelle aussergerichtliche Verfahren keine formalisierte Gegenanzeige nach amerikanischem Muster vor. Dennoch können betroffene Urheberinnen, Urheber oder andere Beteiligte ihre Sicht, Nutzungsrechte und Belege einreichen; diese Angaben werden in die Prüfung einbezogen.

Wenn ein Hinweis begründet erscheint, kann celebbeamra.net den Inhalt vorläufig ausblenden, berichtigen, ergänzen, kürzen, mit einem Hinweis versehen, ein Bild entfernen oder ersetzen oder den Beitrag dauerhaft entfernen. Wenn sich ein Vorwurf nicht erhärtet oder eine rechtmässige Nutzung vorliegt, kann der Inhalt bestehen bleiben. Umfang und Zeitpunkt einer Massnahme hängen von der Schwere des Eingriffs, der Beweislage, der Dringlichkeit und dem öffentlichen Interesse ab. Gesetzliche Ansprüche und der Rechtsweg bleiben davon unberührt.

8. Sorgfalt bei Meldungen und Schutz vor Missbrauch

Rechtehinweise sollen nur eingereicht werden, wenn ein nachvollziehbarer Grund besteht. Bewusst falsche, irreführende oder unvollständige Angaben können die Prüfung verzögern und die Rechte anderer beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere für Forderungen, die erkennbar darauf abzielen, rechtmässige Berichterstattung, Kritik oder zulässige Zitate zu unterdrücken. celebbeamra.net kann bei missbräuchlichen, beleidigenden oder offensichtlich unbegründeten Eingaben zusätzliche Erläuterungen verlangen, deren Bearbeitung begrenzen oder auf eine sachliche Kommunikation bestehen.

Umgekehrt darf ein Hinweis nicht allein deshalb abgewiesen werden, weil die meldende Person keine juristische Fachsprache verwendet. Entscheidend sind ein verständlich bestimmter Sachverhalt und genügend Angaben für eine faire Prüfung. Die Redaktion behandelt alle Beteiligten respektvoll und erwartet dies auch in der Korrespondenz.

9. Kontakt, anwendbarer Rahmen und Änderungen

Rechtehinweise, Korrekturbitten und Stellungnahmen sind an folgende Kontaktstelle zu richten:

celebbeamra.net
https://1510.neurogena.net
E-Mail: [email protected]
Telefon: +41335300204
Adresse: Risegasse 27, 3704 Krattigen, die Schweiz

Für diese Richtlinie und die redaktionelle Behandlung von Inhalten ist, soweit anwendbar, das schweizerische Recht massgeblich, insbesondere das Urheberrechtsgesetz, die Vorschriften zum Persönlichkeitsschutz und das Datenschutzrecht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, die im Einzelfall anwendbar sind, bleiben vorbehalten. Diese Richtlinie begründet keine weitergehenden Rechte oder Pflichten, als sie sich aus dem anwendbaren Recht und der konkreten Sachlage ergeben.

celebbeamra.net kann diese Richtlinie an geänderte gesetzliche Vorgaben oder redaktionelle Abläufe anpassen. Die jeweils aktuelle Fassung wird unter https://1510.neurogena.net veröffentlicht und mit einem aktualisierten Stand versehen. Für einen bereits eingereichten Rechtehinweis gelten die Informationen, die für die sachgerechte Prüfung im Zeitpunkt der Bearbeitung erforderlich sind.